Brief an Turley

An das

Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für Zivilschutz -z.Hd. Herrn Turley

Frankfurt/M. den 04.09.01

Schreiben v. 05.05.01 VA 4-365-00

Sehr geehrter Herr Turley,

In Ihrem Schreiben vom 04.07.01 teilen Sie uns mit, dass Sie den Bunker in der Friedberger Anlage nicht aus der Zivilschutzbindung entlassen wollen. Wir bedauern außerordentlich, dass Sie von der Möglichkeit einer Ausnahmeregelung bisher keinen Gebrauch gemacht haben.

Gerade bei diesem Bunker wäre das längst geboten gewesen. Er steht auf den Mauern einer Synagoge, die von den Nazis in der Pogromnacht am 9. November 1938 abgebrannt wurde. Es gehörte zur Infamie der Nazis, an genau diese Stelle einen Bunker zu setzen, um ihre Entschlossenheit zu demonstrieren, jegliches jüdisches Leben auszulöschen.

Sie sprechen von ‚Schutzraum‘. Wir sprechen von Schandraum. Ihren flexiblen Nutzungsvorschlag können wir nur als Zumutung zurückweisen.

Die Initiative 9. November macht seit Jahren Gedächtnisarbeit für diesen authentischen Ort und seine historischen Schichten. Gerade hier muss reflektiert werden, wie Kriege verhindert werden können. Sie kommen immer als Verteidigungskriege daher. Der Zweite Weltkrieg, in dem dieser Schutzbunker von Zwangsarbeitern und französischen Kriegsgefangenen errichtet wurde, macht da keine Ausnahme.

Integraler Bestandteil unserer Bewußtseinsarbeit ist, Zusammenhänge aufzuzeigen, wie kriegerische Auseinandersetzungen entstehen und wie sie vermieden werden können. Diese – wie Sie sagen – ‚friedensmäßige Nutzung‘ ist absolut unvereinbar mit der Bestimmung, weiterhin als Bunker zu fungieren.

Wir stellen darum nochmals und mit aller Eindringlichkeit den Antrag, den Bunker in der Friedberger Anlage aus dem Zivilschutzprogramm zu entlassen.

Mit freundlichen Grüßen