Um die Wende zum 20. Jahrhundert war die Mitgliederzahl der abgespaltenen Israelitischen Religionsgesellschaft so stark angewachsen, dass sie sich zum Bau einer neuen Synagoge entschloss. Ein Aufruf an die Mitglieder der Religionsgesellschaft erbrachte in kurzer Zeit 150.000 Mark, wovon 80.000 Mark von Baron Wilhelm Carl von Rothschild gespendet wurden. Ermutigt von diesem Ergebnis, schrieb die Israelitische Religionsgesellschaft 1904 einen Architekten-Wettbewerb zur Erlangung von Plänen für den Neubau einer Synagoge an der Friedberger Anlage (Haus-Nr. 5/6) aus. Der Ausschreibungstext enthielt neben baurechtlichen Auflagen bindende Angaben zur Größe, Funktion und formalen Ausbildung eines jüdischen Gotteshauses für den streng orthodoxen Ritus. Die Synagoge sollte mindestens 1.000 Sitzplätze für Männer, 600 Sitzplätze für Frauen auf einer Empore und 60 Plätze für Sänger enthalten. Der Almemor war, wie in Synagogen mit orthodoxem Ritus üblich, in der Mitte der Männersitze anzuordnen. Die Trennung der Geschlechter sollte vor dem Betreten der Synagoge stattfinden und der gesamte Synagogeninnenraum um drei Stufen gegenüber dem Eingangsniveau abgesenkt werden; mit dieser Forderung wollte man bewusst an eine alte Synagogenbautradition anknüpfen, die auf Psalm 130 zurückgeht, wo es heißt: „Aus der Tiefe rufe ich, Herr zu Dir.“
Aus: Die Synagoge an der Friedberger Anlage, Gedenkstätte für die ehemalige Synagoge der Israelitischen Religionsgemeinschaft, HG: Stadt Frankfurt am Main, Garten- und Friedhofsamt in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt; 1988, Seite 9,
Historische Einführung (aus: Die Synagoge an der Friedberger Anlage, Hrsg. Garten- und Friedhofsamt der Stadt Frankfurt am Main, 1988) • PDF Download (5 Seiten, 2.6 MB)
Die Synagoge in der Schützenstraße (Der Vorgängerbau) (aus: Die Synagoge an der Friedberger Anlage, Hrsg. Garten- und Friedhofsamt der Stadt Frankfurt am Main, 1988) • PDF Download (3 Seiten, 1.4 MB)
Die neue Synagoge der Israelitischen Religionsgemeinschaft in Frankfurt a.M. (aus Deutsche Bauzeitung, XLI Jahrgang, No.87, Berlin 30.10.1907) • PDF Download (9 Seiten, 2.7 MB)
1938 Zerstörung der Synagoge während des Novemberpogroms am 9. November
Vor meinem geistigen Auge stehe ich noch immer in der Anlage vis-à-vis unserer Synagoge, der Friedberger Anlage-Synagoge, die in architektonischer Hinsicht die berühmteste Synagoge ganz Deutschlands war. Ich stand dort mit meinem vierzehn Jahre alten Cousin Arno Horenczyk inmitten von fast hundert Zuschauern. Arnos Mutter war die Schwester meines Vaters, und die Familie wohnte gleich neben uns in der Grüne Strasse. Verwirrt und mit äußerster Bestürzung beobachteten wir wie Rowdies, manche in HJ-Uniform, in die Synagoge hinein und aus der Synagoge heraus rannten. Hinein rannten sie mit Brandsätzen, die Molotow-Cocktails ähnelten, mit denen sie versuchten, das Gebäude in Brand zu setzen, heraus brachten sie die silbernen Schmuckgegenstände der Synagoge, darunter die Thoraschilde und die Thorakronen. Schließlich trugen sie einige der Thorarollen heraus, rollten sie ab und hängten sie zwischen den zwei Torbögen am gusseisernen Zaun auf, der den Vorhof der Synagoge umgab. Sie spießten das Pergament der heiligen Schriftrollen auf die Spitzen des Zauns und brachen in ein Triumphgeheul aus, als sie ihr Werk vollendet hatten.
Ich war sprachlos. Die Mehrzahl der Zuschauer, so stellte ich es mir vor, war es auch. Bewaffnete Polizisten waren anwesend, aber wir begriffen schnell, dass sie nicht gekommen waren, um irgendjemanden zu schützen, von den Rowdies abgesehen, die versuchten, die Synagoge zu zerstören. Ich war entsetzt über das, was sich vor meinen Augen abspielte und schaute mich um, weil ich die Reaktionen der übrigen Zuschauer auf das Massaker abschätzen wollte. War es einerseits irgendwie tröstlich zu sehen, dass etwa die Hälfte der Zuschauer genauso betäubt zu sein schien wie Arno und ich, war es zugleich beängstigend, dass die andere Hälfte die Rowdies aufstachelte – wie auf einem Fußballplatz. Arno meinte, wir sollten lieber verschwinden, so lange wir es noch könnten. Es traf sich gut, dass unser Heimweg so kurz war. Wir beschlossen, auf keinen Fall zu rennen, aber so schnell zu gehen wie wir nur konnten, ohne die Aufmerksamkeit der Leute auf uns zu lenken. Als wir die Grüne Strasse erreicht hatten, atmeten wir erleichtert auf. Damals war ich erst sechs Jahre alt, aber die Erinnerung an diesen Schrecken erregenden Anblick hat mich seitdem nicht verlassen und sie wird es vermutlich bis zum Ende meiner Tage nicht mehr tun.
Später am gleichen Tag kamen die Nazis in unser Haus, um meinen Vater zu verhaften. An dieses Ereignis erinnere ich mich nicht, aber es war mir möglich, diese Geschichte Stück für Stück aus den Berichten meiner Nichten und Neffen, den Kindern meiner Geschwister, zusammenzusetzen. Ich kann mir nur vorstellen, dass meine Geschwister nicht mit mir darüber sprachen, weil sie entweder nicht wussten, dass die Erinnerung an diese Situation in meinem Gedächtnis blockiert ist, oder weil sie, wie so oft, nicht mit mir über Unangenehmes sprechen wollten, war ich doch von allen Familienmitgliedern, die entkamen, der Jüngste, weshalb sie Verantwortung übernommen hatten, meine Psyche zu schützen.
Nach all diesen Berichten kamen drei bewaffnete Männer an die Tür. Zwei in SS-Uniform, jeder einen Schäferhund an der Leine. Der Dritte trug Zivil, einen Regenmantel und einen breitkrempigen Hut, den er so tief ins Gesicht gezogen hatte, dass er seine Augen fast vollständig bedeckte. Offensichtlich war dieser Mann der Ranghöchste. Er wandte sich an meine Mutter, die, meine siebeneinhalb Monate alte Schwester auf dem Arm, ihnen geöffnet hatte. Er befahl Mama, „Dr. Hirsch“ solle vortreten. Aus Angst um meinen Vater erklärte sie dem Mann ruhig, ihr Mann sei nicht zu Hause, und schlug ihm vor, seine Visitenkarte da zu lassen, damit er ihn nach seiner Rückkehr anrufen könne.
Offensichtlich hatte die Gestapo den ganzen Tag unser Haus beobachtet und wusste daher, dass er zu Hause war, was das, was jetzt folgte, erklären könnte. Der Gestapobeamte in Zivil riss meine kleine Schwester aus den Armen meiner Mutter und warf sie auf den Boden. Dann nahm er seine Pistole, richtete sie auf Rosalene und sagte meiner Mutter in kühlem, sachlichem Ton, er gäbe ihr dreißig Sekunden Zeit, ihren Mann herzubringen. Wenn nicht, werde er erst das Baby, dann meinen jüngeren Bruder Werner, auf den er jetzt die Pistole richtete, dann mich und so weiter erschießen, bis er all ihre sieben Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erschossen hätte. Bei dieser Drohung richtete er seine Waffe nacheinander auf jedes Kind. Dann, so schloss er, würde er sie töten, nachdem sie alle ihre Kinder hätte sterben sehen. In Sekundenschnelle, ehe der Gestapomann seinen Satz vollendet hatte, hatte mein Vater sein Versteck verlassen und ergab sich. Er wurde sofort verhaftet und, wie wir später herausfanden, in das Konzentrationslager Buchenwald gebracht. Meine älteren Geschwister und ich sahen unseren Vater nie mehr wieder.
Auszug aus: Benjamin Hirsch, Home Is Where You Find It, Lincoln, Nebraska, USA, 2006, (Übersetzung: Ute Daub)
Nach Kriegsende nutzte die Stadt den Bunker, um während des Krieges ausgelagerte und in die zerstörte Stadt zurückgeführte Kulturgüter zu lagern. Der Bunker an der Friedberger Anlage diente ab 1947 als Büchermagazin für die Stadt- und Universitätsbibliothek. Anfang der 1950er Jahre beanspruchte die Jewish Restitution Successor Organization die Beseitigung des Bunkers und Rückerstattung des Grundstücks. Nach jahrelangen Verhandlungen mit der Stadt als Eigentümer des Grundstücks und der Bundesvermögensverwaltung als Eigentümer des Bunkers einigten sich die Parteien auf eine Entschädigung von 130.000,- DM an die JRSO. Bunker und Grundstück gingen in das Eigentum der Bundesfinanzverwaltung über, (siehe „Mediathek/Originale“). Die Stadt verpflichtete sich, vor dem Bunker eine dauerhafte Gedenkstätte für die Synagoge zu errichten. 1965 bezog die Stadt- und Universitätsbibliothek einen Neubau an der Bockenheimer Warte. Der Bunker wurde vermietet und diente von 1968 bis 1988 als Möbellager. Auch nach der Anmietung von Bunkerräumen durch die Initiative gab es seitens städtischer Behörden wiederholt Versuche, den Bunker auch für solche Verwendungen weiter zu nutzen. Die Initiative 9. November konnte dies verhindern.
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE „Während der Bunker an der Friedberger Anlage nach Kriegsende gemäß Kontrollratsgesetz zunächst Eigentum des Landes Hessen wird, ist er seit Mitte der 50er Jahre Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und bis heute der Bundesvermögensverwaltung unterstellt. Wenige Jahre später wird auch das seit 1939 im Besitz der Stadt Frankfurt a. M. befindliche Grundstück Eigentum der Bundesrepublik Deutschland: Die Jewish Restitution Successor Organisation (JRSO), eine nach dem Krieg gegründete internationale Organisation, die im Rahmen der Rückerstattung jüdischen Vermögens als Antragsteller für verschwundene Personen und im Krieg aufgelöste jüdische Gemeinden tätig ist, stellt beim Landesamt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung in Hessen einen Antrag auf Rückerstattung des Grundstücks von der Stadt Frankfurt a. M. unter vorheriger Beseitigung des Bunkers. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen der JRSO, der Stadt Frankfurt a. M. und der Bundes-vermögensverwaltung geht das “… rückerstattungsbefangene Grundstück Friedbergeranlage durch Vergleich vom 7. l. 1958 in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, Bundesfinanzverwaltung über ,..” Diese zahlt der Jüdischen Gemeinde Frankfurt als Kompensation 130.000 DM und verpflichtet sich, die Pflege und Unterhaltung des auf dem Grundstück befindlichen Mahnmals (dessen Errichtung wird im folgenden Punkt darge¬stellt) durch die Stadt Frankfurt a. M. für immer zu dulden. Da den Bombenangriffen auf Frankfurt a. M. auch nahezu alle Ge¬bäude kultureller Dienststellen und Organisationen zum Opfer gefallen sind, erörterten Ende 1945 die “Kultur¬beiräte” der von den Amerikanern eingesetzten Stadtverwaltung, die aus¬wärts sichergestellten kulturellen Sammlungen und Museumsbestände nach deren Rückführung in die Stadt zunächst in den wenig beschädigten Bunkern zu lagern. Nachdem im Frühjahr 1946 die Unterbringung dieser Bestände mit 6 Bunkern für das Kulturamt und 2 weiteren für Senckenberg, Hochstift und Archäologisches Institut gesichert ist, werden die Bunker an der Friedberger Anlage und an der Schmickstraße mit Lattenregalen ausgestattet und ab 1947 als Büchermagazin für die Stadt- und Universitätsbibliothek genutzt. Im erstgenannten sind in den 50er Jahren auf 2.536 m2 Nutzfläche ca. 550.000 Bände untergebracht, während in der Schmickstraße auf 841 m2 250.000 Bände lagern. Ende der 50er Jahre wird zur Arbeitserleichterung der 7 bis 9 ständig im Bunker an der Friedberger Anlage tätigen Verwaltungsangestellten eine Fernsprechanlage in dem fünfstöckigen Betonbau installiert; ab 1961 können nach Erhöhung der Fu߬böden drei zusätzliche Kellerräume des Bunkers als Büchermagazin dienen. Im Oktober 1954 wird zwischen dem die Bunker verwaltenden Bundesvermögensamt und dem die Bunker seit Jahren nutzenden Amt für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ein erster Mietvertrag abgeschlossen. Nach Kündigung dieses Vertrages aufgrund Eigenbedarfes sowie anschließender Ergänzungs- und Nachverträge für zwingend erforderliche Lagerflächen des städtischen Kulturamtes werden gemäß der endgültigen Kündigung zum 12. 3.1965 die vom Kulturamt bis dahin genutzten Bunker fristgerecht der Bundesvermögensstelle Frankfurt a. M. übergeben. Die 18 Jahre an der Friedberger Anlage deponierten Bücherbestände können nach Räumung des Bunkers im ab 1962 gebauten Bibliotheksneubau untergebracht werden. 1968 wird der Bunker als Möbellager vermietet und als solches unter wechselnden Pächtern bis zur vollständigen Räumung des Gebäudes 1988 genutzt. Nachdem 1987 die Oberfinanzdirektion Diskussionen über den Abriss des Bunkers auf dem Gelände der ehemaligen Synagoge mit dem Beschluss zur Instandsetzung des Bauwerks für Zivilschutzzwecke beendet, stehen die Renovierungs- und Umbauarbeiten des 45 Jahre alten Hochbunkers an der Friedberger Anlage voraussichtlich ab 1989 bevor.“ aus: Die Synagoge an der Friedberger Anlage, Hrsg. Garten- und Friedhofsamt der Stadt Frankfurt am Main, 1988
GEDENKSTÄTTE FÜR DIE EHEMALIGE SYNAGOGE DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGESELLSCHAFT
Mitte der 80er Jahre erscheint die 1946 angelegte, zwischenzeitlich lediglich im pflanzlichen Bereich, jedoch nicht in der gestalterischen Grundstruktur veränderte Gedenkstätte “… in ihrer Gänze überholungsbedürftig”. Zur Verbesserung der bezüglich der Bedeutung des Ortes unangemessenen gestalterischen Situation schreibt der Magistrat der Stadt Frankfurt a. VI., Gartenamt, im September 1985 einen Realisierungswettbewerb als Förderungswettbewerb für den Arbeitskreis Junger Landschaftsarchitekten in der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftspflege (DGGL) aus. In den Wettbewerbsunterlagen wird betont: “Es ist ein besonderes Anliegen des Magistrats der Stadt Frankfurt a. M., die Gedenkstätten der Jüdischen Gemeinschaft in besonderer Weise zu pflegen und zu erhalten und damit neben der Erinnerung auch eine Mahnung für die Zukunft zu bewirken.” Im Rahmen des Wettbewerbs sollen ideenreiche Vorschläge zur würdigen Neugestaltung der Gedenkstätte an der Friedberger Anlage erarbeitet werden, die über die bestehende Grünfläche von 447 m2 hinaus das unmittelbare Umfeld des Mahnmals einbeziehen sowie die Begrünung der tristen Bunkerfassade vorsehen. Besonderen Wert legt der Magistrat auf die optische Verbindung der Gedenkstätte mit dem gegenüberliegenden Teilstück des die ehemalige Frankfurter Altstadt umschließenden Wallanlagenrings (hier: Friedberger Anlage, die 1984-86 generalüberholt wurde). Ende Oktober 1985 entscheidet sich das Preisgericht, dem auch ein Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde Frankfurt angehört, unter 28 eingegangenen Arbeiten für den Entwurf von Frau Jeannette Garnhartner aus München und empfiehlt dem Magistrat der Stadt Frankfurt a. M., die Neugestaltung der Gedenkstätte auf der Grundlage dieser mit dem l. Preis ausgezeichneten Arbeit zu verfolgen. Überzeugend wirkt der Entwurf nach Meinung des Preisgerichts, da er das Umfeld der eigentlichen Gedenkstätte voll mit einbezieht und eine “… konsequente und gestalterisch anspruchsvolle Lösung ,..” entwickelt. Nach dem Beschluss der Bundesfinanzverwaltung, den Bunker an der Friedberger Anlage für Zivilschutzzwecke auszubauen – zwischenzeitliche Überlegungen der Stadt Frankfurt a. M. zum Kauf des Geländes und Abriss des Bunkers werden damit hinfällig -beginnt 1987 in Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde die Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfes von Frau Garnhartner als Grundlage für die Realisierung. Der neuen Gestaltung der Gedenkstätte liegt folgendes, von Frau Garnhartner erarbeitetes Konzept zugrunde: “Da zwischen dem Bunker und der Gedenkstätte historisch ursächliche Beziehungen bestehen, werden sowohl der Bunker als auch dessen Umfeld in die Neugestaltung mit einbezogen; Ziel ist die Schaffung eines Ortes der Besinnung, den Zeitlosigkeit und Eindringlichkeit bestimmen.” Die gestalterischen Einzelelemente sind in ein klares-zeitloses-orthogonales Raster integriert, das sowohl den zentralen Bereich der Gedenkstätte als auch die beiden Zufahrtswege und den befestigten Bunkervorplatz überzieht. Während durch die vorgesehene Pflanzung von Hecken und Säuleneichen entlang der südlichen Grundstücksgrenze eine klare Abgrenzung zu den benachbarten Häusern angestrebt wird, weist eine im westlich gegenüberliegenden Teil der Wallanlagen beginnende Blickachse dem dort Spazierenden den Weg ins Zentrum der Gedenkstätte. Diese Blickachse reicht über den Gedenkplatz hinaus bis zum Bunker, wo sie gemeinsam mit der horizontalen Grundstruktur des Steinbelages in Form eines in Teilen berankten Bandstahlgitters an dessen Fassade in die Senkrechte gebracht wird. Das der Gesamtgestaltung zu Grunde liegende Raster”… löst sich hier nach oben hin auf, – gleichsam einem vom Wind bewegten, sich von der Fassade ablösenden, ins ‘Nichts’ auflösenden Netz-, das Netz als Sinnbild für die – sich auflösenden – Verstrickungen der jüngsten Vergangenheit.” Im Schnittpunkt der angesprochenen, senkrecht auf den Bunker zulaufenden Gestaltungsachse mit der parallel zum Bunker verlaufenden Gedenkplatzachse ist der neue Gedenkstein angeordnet, der in Hebräisch und Deutsch die Inschrift trägt: “Hier stand die 1907 erbaute Synagoge der Israelitischen Religionsgesellschaft. Sie wurde in der Pogromnacht des 9. November 1938 angezündet und zerstört.” Vier gleich große Steinscheiben, deren Maß sich aus dem Grundraster ableitet, betonen diesen zentralen Bereich: durch eine aus zwei dieser Steinelemente gebildete “Pforte” ist der Gedenkplatz von der Friedberger Anlage aus zu betreten, während die Stellung der beiden anderen eine bedingte Abgrenzung dieses intimen Raumes gegenüber dem nahen Umfeld erzielt. Gedenkstein, Mauerscheiben und zwei steinbildhauerisch nach dem Vorbild der ehemaligen Synagoge gearbeitete Säulenrudimente stehen untereinander sowie mit den Rasenflächen und gerasterten Plattenbelägen”… in einer engen kompositorischen und räumlichen Beziehung – und sollen so die Assoziation eines Sakralraumes ermöglichen”. Leichterhöhte, von niedrigen Hecken umrahmte Rasenplateaus setzen den Gedenkplatz zur stark befahrenen Straße hin etwas ab. Ein seitlich gelegener Sitzplatz bietet die Möglichkeit zum stillen Verweilen in der kleinen Anlage. Die vorhandenen Robinien bleiben unter Einbeziehung in die Konzeption – das Raster – erhalten, zusätzlich werden Blütensträucher sowie Bodendecker gepflanzt. Blühende Zwiebelgewächse und Stauden setzen dezente Blickpunkte im Frühjahr und Sommer. Während der Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfes fällt die Entscheidung auf anthrazitfarbenen Granit als Material für Plattenbeläge, Mauerscheiben, Säulen und neuen Gedenkstein. Mit der Bearbeitung der großen Steinobjekte beauftragt das Garten-und Friedhofsamt einen örtlichen Steinmetz-Betrieb. Die 1946 vor dem Bunker errichtete Gedenkplatte wird in die Obhut der Jüdischen Gemeinde Frankfurt a. M. gegeben. Da der Bunker ab 1989 für Zwecke des Bevölkerungsschutzes ausgebaut werden soll, erfolgt 1988 zunächst die Umgestaltung des eigentlichen Gedenkstättenbereiches einschließlich Montage des Bandstahlgitters an der Bunkerfassade. Die beiden Zufahrtswege und der befestigte Bunkervorplatz können erst nach Fertigstellung des Bunkers voraussichtlich ab 1990 entsprechend dem Wettbewerbsentwurf gestaltet werden. Nach Abschluß aller Arbeiten wird eine den Vorstellungen des Magistrats der Stadt Frankfurt a. M. und der Jüdischen Gemeinde entsprechende Synagogen-Gedenkstätte errichtet sein.
Aus: Die Synagoge an der Friedberger Anlage. Hrsg. Garten und Friedhofsamt der Stadt Frankfurt am Main. S.25 und 27. Dipl.-Ing Bettina Clausmeyer-Ewers
Unsere Bürgerinitiative blickt auf eine mehr als 32- jährige Arbeit an diesem Ort zurück. Anlass zu ihrer Gründung waren die öffentlichen Auseinandersetzungen über die Zerstörung der Überreste des Frankfurter Ghettos am Börneplatz. Für einen Teil der Protestierenden wurde in der Folge der Ort „Friedberger Anlage 5-6“ deshalb wichtig, weil hier im Novemberpogrom 1938 die Synagoge der Israelitischen Religionsgesellschaft von Nationalsozialisten zerstört und 1942/43 von französischen Zwangsarbeitern dieser Luftschutzbunker gebaut wurde. Fundamente der Synagoge sind im Erdreich noch vorhanden. Bis 1988 war diese Geschichte weitgehend vergessen.
Seitdem engagieren sich hier Frankfurter Juden und Nicht-Juden gemeinsam, um diese Geschichte aus dem Vergessen herauszuholen sowie die vielschichtigen Bedeutungen des Ortes öffentlich zu machen. 2002 wurde unserer Initiative die Nutzung des Erdgeschosses des Bunkers gestattet. Dies ermöglichte in den folgenden Jahren die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen mit überlebenden Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, öffentlicher Lesungen und Diskussionen, Filmvorführungen, Konzerten, v.a. die Präsentation von vier Dauerausstellungen. So entstand ein national und international anerkannter Ort des Erinnerns, Aufklärens und Begegnens.
Bei eigenen Stichgrabungen hinter dem Bunker 2005 konnten Relikte der Synagoge nachgewiesen werden, die demnächst dauerhaft freigelegt werden sollen. Die ehrenamtliche Arbeit der Mitglieder aus verschiedenen Berufen erfolgte von Beginn an in Kooperation mit städtischen Institutionen, Wissenschaftlern und politisch aktiven Gruppen. Uns war und ist wichtig, einen offenen, nicht institutionell eingeschränkten Entwicklungsprozess an diesem Ort in bürgerschaftlichem Engagement zu befördern sowie einen Raum von besonderer Erlebnisintensität zu schaffen. Es kennzeichnet die von uns hier aufgebaute Erinnerungskultur, die jüdische Geschichte in Frankfurt, besonders der Israelitischen Religionsgesellschaft, ihrer Blüte, dann ihrer Vertreibung und Vernichtung immer weiter zu erkunden, sie zugleich mit Selbsterfahrung zu verbinden und aktuelle gesellschaftliche Prozesse ständig einzubeziehen.
Grabungsprojekt nach Fundamenten der zerstörten Breuer-Synagoge an der Friedberger Anlage
In dem Graben nach Fundamenten der Synagoge drückt sich das Anliegen der Initiative – im übertragenen Sinn – am deutlichsten aus. Schichten sollen freigelegt werden, die Zeugnis ablegen, was den Menschen, was diesem Ort angetan wurde:
als Ort der Gemeinde der Israelitischen Religionsgesellschaft und ihrer Synagoge
als Ort der Brandstiftung und Verwüstung der Synagoge
als Ort der Zerstörung dieser Gemeinde, der Vertreibung und Ermordung ihrer Mitglieder
Es hat über drei Jahre gedauert, bis zum ersten Spatenstich. Das Denkmalamt musste von der Dringlichkeit des Anliegens überzeugt, Gelder eingeworben werden. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Wiesbaden, das Kulturdezernat der Stadt Frankfurt/M und die BGAG-Stiftung Walter Hesselbach haben anteilig das Grabungsprojekt finanziert. Die Brandirektion, als Liegenschaftsverwalterin, musste veranlasst werden, das Gelände hinter dem Bunker von Buschwerk freizulegen. Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen beauftragte die Initiative, eine Firma zur Testung von eventuellen Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg aufs Gelände zu holen. Im Okotober 2005 war es endlich so weit. Das Freie Institut für Bauforschung und Dokumentation aus Marburg schickte den wissenschaftlichen Bauforscher Rainer Nickel, und aus der Wöhlerschule konnten 11 Schülerinnen aus einem Geschichtsleistungskurs der 11. und 12. Jahrgangsstufe mit ihrer Lehrerin Katja Koch gewonnen werden. Eine Woche Projektarbeit von morgens bis in den Nachmittag hinein war geplant.
Am Ende des zweiten Tages wurde das harte Graben in dem Wurzelgeflecht eines 60jährigen Efeus belohnt Das Sims eines Kellerfensters der Synagoge erschien unter dem vorsichtigen Fegen eines Schülers. Dieser Moment hatte fast etwas Feierliches. Ein Jugendlicher scheute sich nicht, von “Ehrfurcht” zu sprechen.
Die Gefahren-Markierungen auf dem Gelände erlaubten nicht, in gerader Linie einen Suchschnitt zu legen. Es musste versetzt weitergegraben werden. Im neuen Abschnitt wurden ebenfalls Fundamente und Mauern freigelegt, so dass die Vermutung berechtigt ist, im gesamten Areal auf weitere Fundamente zu stoßen. Beim Grabungsprozess wurden immer wieder Steine, Kachelstücke, Metallteile, Elektrokabel gefunden, die Rainer Nickel vorgelegt wurden zur Begutachtung mit dem Dauerruf: “Herr Nickel, schauen Sie mal!” Im Laufe der Woche lernten die Jugendlichen, aufgeschüttetes Material von eventuell wesentlichen Funden zu unterscheiden. Jeden Tag kamen Journalisten, um über dieses Projekt zu berichten. Die Schülerinnen waren begeistert über das Echo in den Medien, lasen und diskutierten kritisch. In dem sorgfältig gestalteten Fernsehbeitrag in der Hessenschau kamen sie angemessen zu Wort und konnten ihr Verständnis von dem Grabungsprojekt anschaulich ausdrücken: “In der Schule sind es trockene Fakten, hier konnten wir uns Geschichte selbst erarbeiten.”
Für einen Nachmittag konnten wir die Zeitzeugin Edith Erbrich gewinnen, die als Kind im Ostend gewohnt hat. Sie erzählte den Jugendlichen im Bunker, wie sie als Kind eines jüdischen Vaters vor den Bomben hier nicht Schutz suchen durfte und im Februar 44 nach Theresienstadt verschleppt wurde. Heute spricht sie für die Menschen, die nicht überlebt haben. Für die jungen Leute, war das Gespräch mit ihr nicht die erste Begegnung mit Überlebenden. Sie waren für das Projekt gut vorbereitet. Sie hatten bereits in der Schule zum Nationalsozialismus gearbeitet und auch das KZ Buchenwald besucht.
Der letzte Projekttag war der schwerste. Die beiden Suchschnitte mussten sorgfältig abgedeckt und wieder zugeschüttet werden. Die Schülerinnen konnten nicht verstehen, dass diese wichtigen Funde nicht sichtbar bleiben dürfen. Es fiel ihnen schwer, unsere Erklärung zu akzeptieren, dass Sie den Beweis geliefert haben, dass noch Fundamente vorhanden sind und damit die wesentliche Voraussetzung für die Initiative geschaffen haben, sich jetzt dafür einsetzen zu können, dass alle Fundamente freigelegt, dauerhaft geschützt und somit einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Jugendlichen baten dringend, sie über weitere Schritte zu informieren.
2005 Beate Scheunemann
FREIES INSTITUT FÜR BAUFORSCHUNG UND DOKUMENTATION E.V.
Untersuchungsbericht zur Grabung Synagoge Friedberger Anlage Frankfurt/M.
Zusammenfassung
Die archäologische Untersuchung auf der Freifläche hinter dem Bunker an der Friedberger Anlage ergab, dass neben dem Hochbunker noch deutliche Überreste der Synagoge im Boden erhalten sind. Mit Hilfe von Schülern der Wöhlerschule Frankfurt, die durch ihre Mitarbeit zum einen die archäologische Methode kennenlernen und zum anderen die Sensibilität beim Umgang mit einer Sachquelle mit solcher Geschichte erfahren sollen, wurde ein kleiner Teil der Überreste freigelegt. Die Ostmauer des Gebäudes wurde (im Fundament) aus Ziegelsteinen errichtet. Eine Sandsteinplatte, die auf dieser Mauer liegt, bezeichnet wohl die Stelle des nördlichen Fensters im Kellergeschoss in der 5. Fensterachse von Norden. Es ist davon auszugehen, dass in dem von der Baugrube des Bunkers nicht berührten Areal sich die Befundsituation so darstellt, wie sie in dem Suchschnitt angetroffen wurde – dass also von den Wänden des Kellergeschosses soviel erhalten dass die Räume als solche erfahrbar werden könnten.
Die Geschichte der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt: ein Lehrstück über den Kulturkampf, die Integration religiöser Minderheiten und die Liebe zur deutschen Kultur
Man kann die Frankfurter orthodoxe Austrittsgemeinde, die Israelitische Religionsgesellschaft, die 1853 gegründet und 1941 zwangsweise und in beispielloser Brutalität von den Nazis zerstört wurde, nicht begreifen, ohne an ihren Gründer und wichtigsten Rabbiner zu erinnern: Samson Raphael Hirsch, geboren am 19.6.1808 in Hamburg, gestorben am 31.12.1888 in Frankfurt am Main – in einer Zeit, die den sogenannten Berliner Antisemitismusstreit bereits im Rücken hatte, einer Zeit, die bereits im Schatten schlimmer antisemitischer, antijüdischer Vorfälle und Ereignisse stand.
Wenn ich als Judaist, der sich wissenschaftlich mit der deutsch-jüdischen Orthodoxie beschäftigt hat, aber auch als nachgeborener Deutscher bzw. Hesse an Samson Raphael Hirsch denke, stehen drei Empfindungen im Vordergrund, die in einem nicht ganz geklärten Verhältnis zueinander stehen: die Scham, ein Staunen und eine Empfindung, die mich zur Vorsicht ruft. Von diesen drei sehr subjektiven Empfindungen: der Scham, dem Staunen und der Vorsicht soll im Folgenden die Rede sein.
Der erste Teil ist, in umgekehrter Reihenfolge beginnend, überschrieben: “Israelitische Religionsgesellschaft: Vorsicht, Religion!” Über der Geschichte der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt sehe ich in meiner geistigen Vorstellung ein Schild mit der Aufschrift “Vorsicht” angebracht. Denn diese Geschichte lehrt uns, dass Menschen, wenn es um ihre Identität, um ihr Eigenstes, um Religion geht, nicht immer nur rational handeln, dass sie nicht immer nur dem folgen, was man von aussen betrachtet als ihre objektiven, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Interessen ansehen mag. Wo es Menschen um ihre Identität geht, sind sie mitunter bereit, gegen ihre objektiven eigenen Interessen – jedenfalls sofern sie ein von aussen kommender Beobachter zu erkennen vermag – zu verstoßen – und das beunruhigt.
Die Beunruhigung fängt schon mit den rechtlichen Fakten und Rahmenbedingungen an. Die Frankfurter “Israelitische Religionsgesellschaft” wurde bei ihrer Gründung von der Stadt Frankfurt nur als privatrechtlicher Verein, nicht als Jüdische Gemeinde, sondern nur als eine “Religionsgesellschaft” anerkannt. Ihre Mitglieder waren daher verpflichtet, neben den Mitgliedsbeiträgen für die IRG weiterhin der großen öffentlich-rechtlichen Frankfurter Israelitischen Gemeinde anzugehören und ihr, die von reformorientierten Kräften geführt wurde, Synagogalbeiträge zu zahlen. Sie mussten also – und waren gegen ihre finanziellen Interessen dazu bereit – sozusagen doppelte “Kirchensteuern” zahlen. Denn nach den staatlichen Bestimmungen waren alle Juden der Stadt dazu verpflichtet, Mitglied der offiziellen Israelitischen Gemeinde zu sein.
Das führte dazu, dass die orthodoxen Frankfurter Juden den jüdischen Reformern in der Hauptgemeinde dabei helfen mussten, Institutionen aufrechtzuerhalten, die nicht mehr den traditionell-jüdischen Bestimmungen folgten. In der jüdischen Großgemeinde wurde der Gottesdienst liberal gefeiert, unter Mißachtung althergebrachter Traditionen. Die Großgemeinde duldete die Übertretungen des religiösen Rechts, der Halacha, sie war nicht länger Träger koscherer Einrichtungen mehr, und die Anhänger Hirschs unter den Mitgliedern waren gezwungen, durch ihre Beiträge gewissermaßen Beihilfe zur Übertretung der Tora zu leisten. Dieser Tatbestand verstieß gegen ihr Gewissen und war ihnen vor allem deswegen zuwider.
Nachdem die vormals freie Reichsstadt Frankfurt 1866 an Preußen gefallen war, bemühte sich Rabbiner Hirsch um die Änderung der rechtlichen Situation, vor allem um die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft. In der Atmosphäre des von Bismarck begonnenen Kulturkampfes, der auch die Christen von Zwangsmitgliedschaften in ihren jeweiligen Kirchen befreit hatte, führte eine Denkschrift an das Berliner Abgeordnetenhaus zum Erfolg. Am 28. Juli 1876 wurde das preußische Austrittsgesetz verabschiedet, das jedem Juden das Recht gab, aus seiner Ortsgemeinde auszutreten, ohne mit diesem Schritt – was den Orthodoxen besonders wichtig war – nach staatlichem Recht die Zugehörigkeit zum Judentum zu verlieren. Von diesem Zeitpunkt an hatten die Frankfurter Juden von Staats wegen das Recht, aus ihrer Gemeinde auszutreten, um nur noch ihrer Austrittsgemeinde anzugehören: der Frankfurter Austrittsstreit begann. Doch nachdem die rechtliche Gleichstellung der “Israelitischen Religionsgesellschaft” mit der jüdischen Hauptgemeinde erreicht war, weigerten sich viele der Gemeindeglieder aus Anhänglichkeit an die althergebrachte Gemeinde, tatsächlich auszutreten. Hirsch veröffentlichte daraufhin ein religionsgesetzliches Urteil, das zu diesem Schritt verpflichten sollte. Er schrieb, die IRG sei die legitime Nachfolgerin der alten Frankfurter Gemeinde, die durch den Abfall von der Tradition zerstört worden sei. Daraus ergebe sich für jeden Frankfurter Juden die Pflicht, sich ausschließlich der IRG anzuschließen und mit seinen Mitgliedsbeiträgen zur Erfüllung ihrer Aufgaben beizutragen.
Am 20. März 1877 fanden die Austrittsunwilligen Unterstützung durch ein Gegengutachten des Würzburger Rabbiners Seligmann Baer Bamberger. Bamberger gestattete den orthodoxen Frankfurter Juden den Verbleib in der Hauptgemeinde.
Die Folge war ein öffentlicher Streit zwischen Hirsch und Bamberger, der die Grundfesten der deutschsprachigen Orthodoxie erschütterte und den viele von aussen eher kopfschüttelnd betrachteten. Diese Auseinandersetzung war aber kein irrationales Theologengezänk, wie viele damals meinten, sondern es ging in ihr um das grundsätzliche Problem der “Verfaßtheit” der Jüdischen Gemeinde gegenüber der staatlichen Ordnung. Diskutiert wurde auch die Frage, ob einzelne Vorschriften der Tora um der jüdischen Einheit willen, wie Bamberger meinte, zeitweilig zurückgestellt werden konnten.
Unter dem Einfluss der Kompromiss-Vorstellungen Bambergers begann 1878 der von der Frankfurter Großgemeinde neu berufene orthodoxe Rabbiner Marcus Horovitz mit dem Aufbau torakonformer Institutionen innerhalb der “regulären” Gemeinde. Die Errichtung der orthodoxen Synagoge am Börneplatz sollte denjenigen zugute kommen, die orthodox leben, aber nicht aus der Israelitischen Gemeinde austreten wollten. Die “Gemeindeorthodoxie” stand fortan in Konkurrenz zur “Austrittsorthodoxie”, zur “Israelitischen Religionsgesellschaft”. Marcus Horovitz freilich wurde von den Anhängern Samson Raphael Hirschs heftiger befehdet als sogar die liberalen Rabbiner. Dieser Streit, der zu den Nachwehen des Kulturkampfes in Deutschland gehört, wirkt heute weniger bizzar als noch vor 20 Jahren, er ist heute vielleicht geradezu aktuell. Dies nicht nur deswegen, weil im Gefolge des Streites ein organisatorischer Schub durch das deutsche Judentum ging: 1885 kam es zur Gründung einer überregionalen orthodox-jüdischen Vereinigung für Deutschland und kurz vor dem Ersten Weltkrieg zur Gründung einer orthodoxen Weltorganisation, der Agudat Israel, die in der israelischen Politik und im israelischen Parlament bis in die Gegenwart eine zentrale Rolle spielt, wobei die wenigsten wissen, dass diese israelische Partei gewissermaßen ihren Ursprung in Frankfurt hat. Aktuell erscheint diese Geschichte heute deshalb, weil wir hier auf das Problem aufmerksam werden, das entsteht, wenn staatliche Stellen es mit einer Religion zu tun bekommen, die keine Trennung von Staat und Religion kennt und aus diesem Grund keine kirchlichen Strukturen ausgebildet hat. Was passiert eigentlich, wenn der Staat – sei es aus ordnungspolitischen Gründen wie im 19. Jahrhundert, sei es wie heute aus integrationspolitischen Gründen – ein Gegenüber sucht und aktiv in die inneren Belange einer Religionsgemeinschaft eingreift, etwa durch die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, wie sie das 19. Jahrhundert für die Frankfurter Juden vorsah? Das Beispiel macht deutlich, dass es hier letztlich um die Frage geht, wie sich staatliches Religionsrecht und das Selbstverständnis einer religiösen Gruppe zueinander verhalten.
Im 19. Jahrhundert zeigte bereits die Bezeichnung der öffentlich anerkannten und in die Gesellschaft mehr oder weniger integrierten jüdischen Behörden, nach welchem Vorbild sie konzipiert waren: der “Israelitische Oberkirchenrat” in Stuttgart oder die auf das napoleonische Vorbild zurückgehenden “Konsistorien” in anderen Ländern. So wie heute die Frage des Verhältnisses des islamischen Rechts, der Scharia, zum staatlichem Recht auf dem Spiel steht, ging es damals um das Problem der Verfaßtheit der Synagogengemeinden und ihrer Organisationen nach Maßgabe des jüdischen Rechts, der Halacha. Das Problem des Aufeinandertreffens zweier Rechtssysteme auf deutschem Boden war dem 19. Jahrhundert nicht grundsätzlich fremd. Auf römisch-katholischer Seite stand dem Staat eine eigenständige und selbstbewußte und vom Vatikan gestützte Ordnung gegenüber, die ihr eigenes Rechtssystem hatte. Es war kein Zufall, dass es nach der Reichsgründung von 1871 zum Zusammenstoß kam. Dies zeigt, welche Sprengkraft den rechtlichen Gegensätzen innewohnte, die dafür verantwortlich sind, dass manche die Einordnung der jüdischen Organisationen in das rechtliche Gefüge des 19. Jahrhunderts letztlich als gescheitert ansahen.
Die Frage liegt nahe, was dieses Beispiel für die Zukunft im Hinblick auf die Integrationsfähigkeit der aufnehmenden Gesellschaft im 21. Jahrhundert bedeuten könnte? Immerhin fand der damalige Integrationsversuch unter numerisch (die verhältnismäßig kleinere Zahl der zu “Integrierenden”) und atmosphärisch (das zukunftsfrohe 19. Jahrhundert) günstigeren Bedingungen statt, als dies heute bei Muslimen in der deutschen Gesellschaft der Fall ist.
Wenn heute im demokratischen Staat Israel im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen den Nachfolgern jener Orthodoxen und säkularistischen Strömungen das Wort vom “Kulturkampf” fällt, ist den Wenigsten bewusst, dass die damit bezeichneten Auseinandersetzungen im Deutschland der siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts ihren Ausgangspunkt hatten. Den Wenigsten ist aber auch bewusst, dass die Orthodoxen in Frankfurt damals nicht etwa auf Seiten der Finsterlinge, der Status-Quo-Bewahrer, der “Ultramontanen”, standen, sondern auf Seiten der fortschrittlichen staatlichen Behörden, weil sie für ihre Gewissensfreiheit und für das Recht auf den Austritt nicht nur aus Kirchen-, sondern auch aus Synagogengemeinden kämpften.
Das leitet über zum zweiten Punkt, dem Staunen über die IRG. Die Mitte des 19. Jahrhunderts hatte die Emanzipation, die rechtliche Gleichstellung der Juden in der bürgerlichen Gesellschaft, gerade erst begonnen sich allmählich durchzusetzen, und diese Errungenschaft ist nach der Einigung des Deutschen Reichs in der öffentlichen Debatte bald wieder in Frage gestellt worden. In dieser Zeit gelang es einer kleinen Gruppe orthodoxer Juden, die – wie bereits erwähnt – in der innerjüdischen Debatte alles andere als unumstritten war, sich nicht nur äusserlich zu modernisieren und in die nicht-jüdische Umgebung zu integrieren, sondern diese Integration in die moderne Gesellschaft aus eigenen jüdisch-orthodoxen Motiven heraus zu begründen. Diese Frankfurter Juden, eine Gruppe von zunächst wenigen Dutzend Mitgliedern, leisteten dabei etwas, was im 19. Jahrhundert unerhört war, was die jüdischen Zentren in Osteuropa jedenfalls nicht zustande brachten und was bis auf den heutigen Tag in der ganzen jüdischen Welt – sei es in Israel, sei es in den USA oder auch in Europa, etwa in Basel, Zürich, Straßburg und in England -, wo man sich auf die jüdische Tradition beruft, Vorbildcharakter hat. Eine Verknüpfung von orthodox-jüdischer Tradition und Moderne, die nicht äusseren Zwängen gehorcht, die keinen Kompromisscharakter trägt, sondern im Innersten der Tradition selbst begründet ist. Das Motto dieser inneren Verknüpfung von Tradition und Moderne war der Slogan “Tora im Derech Eretz”, “Tora mit dem Weg des Landes”, was Hirsch einmal mit “Toralernen mit bürgerlicher Geschäftstätigkeit” übersetzt hat. Dieses Motto bedeutete zunächst, dass Hirsch es seinen Gemeindegliedern ermöglichen wollte, traditionelles Lernen im Lehrhaus, im Beth Ha-Midrasch, mit normalem bürgerlichem Berufsleben in Frankfurt zu verbinden. Die Vorstellung, dass ein religiöser Mensch nicht nur den ganzen Tag mit seiner Religion zubringt sondern nebenbei auch noch sieben, acht oder neun Stunden seines Tages dem Berufsleben widmet, mutet heute trivial an. Sie war es in gewisser Hinsicht auch bereits in der jüdischen Welt des 19. Jahrhunderts, in der die Talmudakademien, die Jeschiwot, bereits mehr oder weniger ausgestorben waren, in denen Jugendliche und erwachsene Männer ein Leben lang nur und ausschließlich Talmud studiert hatten. “Tora im Derech Erez” heißt darum auch mehr, als die etwas unbeholfene Übersetzung vermuten lässt. “Tora im Derech Erez” hieß für Hirsch, das gesamte orthodox-jüdische Leben einem umfassenden Modernisierungsprogramm zu unterziehen. Dieses bildungsbürgerliche Modernisierungsprogramm, das Hirsch auch in der 1853 gegründeten Realschule seiner Gemeinde verwirklichte, lässt sich mit den Stichworten Rationalisierung und Universalisierung der Tora und der Partizipation des jüdisch-orthodoxen Bürgers am gesellschaftlichen, ökonomischen und gemeindlichen Leben zusammenfassen.
Das Stichwort der Rationalisierung steht zunächst für die kritische Analyse der Fehler der konservativen Juden in der Vergangenheit. Hirsch versuchte den Niedergang der jüdischen Religion im 19. Jahrhundert zu analysieren und er suchte dabei die Gründe und Fehler nicht nur bei den anderen. Schuld am Niedergang, der zu den Konflikten mit der liberalen Mehrheit in der Großgemeinde führen sollte, waren nach Hirsch nicht nur und nicht einmal an erster Stelle die repressiven Maßnahmen der nicht-jüdischen Obrigkeit sondern auch die Weltfremdheit der traditionellen jüdischen Elite. Die Rabbiner der voremanzipatorischen Zeit hatten sich Spitzfindigkeiten und praxiswidrigen Streitereien hingegeben und darüber ihre Pflicht des lehrenden Dienstes in der Gemeinde vernachlässigt. Das in den Talmudschulen früherer Jahrhunderte vermittelte Wissen war Hirsch zufolge einer Zeit angemessen, in der die Loyalität zur Tora nicht in Frage stand. In der jetzigen Situation war mit der Herausstellung talmudischer Finessen aber Niemandem mehr gedient. Es ging nun darum, die religiöse Grundversorgung zu sichern und die Bildung in den Dienst einer allgemein-verständlichen Apologetik zu stellen. In einem auf die religiöse Praxis ausgerichteten Konzept sah Hirsch eine Möglichkeit zur Besserung der verfahrenen Situation. Die Festigung der orthodoxen Stellung im Kampf gegen den Verfall des traditionellen Judentums liess sich durch die Betonung der Rationalität und durch die Nachvollziehbarkeit der religiösen Forderungen erreichen. Was die Tora lehrt, kann – so Hirsch – jedes Gemeindeglied verstehen: es ist gedanklich und logisch nachvollziehbar. Um es zu begreifen, muss man nicht sozusagen Theologie studiert haben, es hat nichts mit rabbinischem Spezialwissen zu tun. Es ist für den jüdischen Durchschnittsbürger lehrbar, erlernbar, nachvollziehbar und praktizierbar.
Dieses Ziel legte eine Standardisierung der religiösen Vorschriften nahe. Zu diesem Zweck hatte Hirsch bereits im Jahre 1837 in deutscher (nicht in hebräischer) Sprache ein Kompendium der Vorschriften der jüdischen Religion veröffentlicht. Dieses Buch richtete sich nicht an die gelehrten Spezialisten sondern an den common sense des jüdischen Bürgers, der dabei war, sich in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht zu emanzipieren und auch auf religiösem Gebiet Transparenz forderte. Dem mündigen Bürger wollte Hirsch einen direkten und praxisorientierten Zugang zu den Quellen verschaffen und ihm den eigenverantwortlichen Umgang mit dem jüdischen Erbe ermöglichen. Hinzu kam, dass er den Pflichten der Tora einen neuen geistig-symbolischen Sinn gab, um auch in dieser Hinsicht die Motivation zum Praktizieren der Religion zu erneuern.
Diesem Ziel diente auch die Publizistik Hirschs: eine von ihm herausgegebene Zeitschrift und seine Übersetzung und Kommentierung der fünf Bücher Mose (1867 – 1878) und der Psalmen (1882). Alle seine Schriften reflektierten das Ideal bürgerlich-literarischer Bildung und den naturwissenschaftlichen Kenntnisstand der Zeit, was für einen orthodoxen Rabbiner seiner Zeit alles andere als selbstverständlich war. Hirsch schrieb nicht für traditionelle Talmudgelehrte. Er wollte eine neue bürgerliche Elite heranbilden, die den Fortbestand des traditionellen Judentums sichern sollte: in der jüdischen Literatur bewanderte und urteilsfähige “Laien”.
Man kann bei Hirsch nahezu von einem “antiklerikalen” Ressentiment sprechen. Die Frankfurter orthodoxen Juden hatten sich mit Reformrabbinern auseinanderzusetzen gehabt, die, ausgestattet mit dem Status wissenschaftlicher Überlegenheit, Manipulationen am jüdischen Traditionsbestand vorgenommen hätten. Hirsch war aber der Überzeugung, dass das Rabbinatsamt seine Träger nicht zu Mitgliedern einer privilegierten Gelehrtenkaste mache. Er schrieb, die wichtigste Aufgabe der Rabbiner liege darin, “sich überflüssig zu machen”. Die weitreichendste Neuerung auf dem Boden des orthodoxen Judentums gelang Hirsch im Blick auf die Rolle der Frau. Sein Konzept der Universalisierung des Lernens führte dazu, auch für den Unterricht der Mädchen Sorge zu tragen. In den unteren Klassen der von ihm gegründeten Frankfurter Realschule nahm er gemischte Klassen hin, was zuvor in orthodoxen Kreisen durchaus unüblich gewesen war. Die Aufwertung der Mädchenerziehung wurde zunächst pragmatisch begründet: Es galt, die geistige Widerstandskraft der künftigen Mütter zu stärken, die das Judentum an ihre Kinder weiterzugeben haben würden. Daneben setzte Hirsch aber religiöse Akzente, indem er von der “völlige[n] Gleichheit und paritätische[n] Selbständigkeit” der Geschlechter sprach. In seinem Kommentar zum 1. Buch Mose (1867) ist von der “Bildung” des Menschen (Hirsch meinte: des Mannes und der Frau) in der “Ähnlichkeit Gottes” die Rede.
Aus seinem Bildungsideal ergab sich konsequenterweise die Forderung nach erweiterten Partizipationsmöglichkeiten für den orthodox-jüdischen Bürger in allen Angelegenheiten der Gemeinde. In der “Israelitischen Religionsgesellschaft” wurden die Ämter auf dem Wege freier Wahlen vergeben. Die demokratischen Prinzipien fanden ihren Ausdruck in den Kompetenzen der “Generalversammlung”, die laut Gemeindestatut in den durch das Religionsgesetz vorgeschriebenen Bahnen frei und “nach Stimmenmehrheit” entscheiden durfte.
Scham: die Liebe zur deutschen Kultur. Wenn ich im letzten Punkt zeigen möchte, wie weit Hirsch mit seiner Interpretation des jüdischen Bildungsideals ging, so kommen Aspekte zur Sprache, die einen heute sprachlos machen. Hirsch und seine Anhänger waren nämlich der Meinung, dass es gerade die klassische deutsche Kultur gewesen sei, die der jüdischen Orthodoxie diese Modernisierung ermöglichte. Wenn man einmal den Staat Israel beiseite lässt, so gibt es in der Gegenwart wahrscheinlich keinen Staat auf der Welt, in dem Juden sich so zu Hause, so beschützt, so integriert fühlen wie die USA. Aber selbst dort würde heute kaum ein Rabbiner mit dieser Emphase vom Zusammenfließen jüdischer und nicht-jüdischer Werte sprechen wie Samson Raphael Hirsch dies mit Blick auf die deutsche Literatur, die deutsche Philosophie und die deutsche Bildung des 19. Jahrhunderts tat. Sein berühmtester Text dazu ist seine Rede anlässlich des 100. Geburtstag von Friedrich Schiller im Jahr 1859 im Anschluss an eine Theateraufführung in der von ihm gegründeten Realschule. Hirsch spricht hier mit Blick auf die Gedichte Friedrich Schillers vom Abglanz der Herrlichkeit Gottes auf Erden. Es war diese Sicht, die bei Hirsch zu einem grundsätzlichen Optimismus führte, der die Anerkennung “weltlichen” Wissens von einem jüdisch-orthodoxen Standpunkt einschloss. Überall dort, wo Forschung und Wissenschaft mit ehrlichem Bemühen der einen Wahrheit auf der Spur sind, so Hirsch, lässt sich ein Abglanz der Herrlichkeit der Tora finden. Isaac Breuer, der Enkel Hirschs, der seinen Großvater von allen Interpreten vielleicht am besten verstanden hat, ging später so weit zu fordern, dass jeder Jude bei der Nennung des Namens Immanuel Kant eine hebräische Benediktion sprechen müsse, einen durch das Religionsgesetz vorgeschriebenen Segensspruch: Gelobt sei Gott, der Fleisch und Blut von seiner Weisheit gegeben hat.
Ich empfinde angesichts dieser übergroßen Liebe zur deutschen Literatur und Philosophie Scham nicht in erster Linie deswegen, weil unserer Generation diese Liebe zu Schiller und Goethe größtenteils verloren gegangen ist und uns das Pathos, das mit Schiller verbunden wird, fremd ist. Der Punkt, der hier anzusprechen ist, betrifft eher die schmerzhafte Tatsache, dass die Liebe zu Deutschland und zur deutschen Kultur die Nachfolger Hirschs in den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts daran gehindert hat zu sehen und zu verstehen, was um sie herum geschah. Die Enkel Hirschs, Isaac und Joseph Breuer, gehörten zu den letzten, die bis lange in die 30er Jahre hinein an Deutschland festhielten. Sie konnten sich nicht vorstellen, dass gerade aus diesem Land Verderben über sie hereinbrechen würde.
So führt dieser letzte Punkt zur der Frage, wie wir mit unserer Geschichte umgehen, wie wir unsere Tradition interpretieren. Das nicht nur im Sinne der so genannten Vergangenheitsbewältigung sondern im Hinblick darauf, gerüstet zu sein für die vor uns liegenden Aufgaben, die nicht zuletzt mit den Stichworten Integration und Dialog von Menschen unterschiedlicher religiöser Auffassungen zu tun haben. Die Geschichte der Frankfurter Israelitischen Religionsgesellschaft, die Geschichte dieser kleinen Gruppe orthodoxer Männer und Frauen wird schließlich zu einer Mahnung für uns. Wenn wir diese Mahnung verstehen, werden wir aufmerksam auf Angelegenheiten, die bei Weitem nicht nur jüdische sind.
1) (Prof. Dr. Matthias Morgenstern, geb. 1959. Studium der Evangelischen Theologie und Judaistik in Tübingen, Zürich, Bern, Paris und Berlin. 1985 – 1987 Israelaufenthalt. 1995 Promotion. Seit 1999 am Institutum Judaicum der Universität Tübingen. 2000 Habilitation. 2006 apl. Prof., 2007 Gastprofessur an der Université Charles de Gaulle III (Lille/Frankreich) ).
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