Vorhaltung von Schutzeinrichtungen für die Zivilbevölkerung
“Informationshalber weise ich darauf hin, dass die Jüdische Gemeinde Frankfurt vor dem Beginn der Nutzbarmachungsarbeiten im Jahr 1988 in die Entscheidungsfindung einbezogen wurde und keine Bedenken gegen die Nutzbarmachung des Bunkers erhoben hat.”