Reaktion auf den 11. September 2001

Vorhaltung von Schutzeinrichtungen für die Zivilbevölkerung

“Informationshalber weise ich darauf hin, dass die Jüdische Gemeinde Frankfurt vor dem Beginn der Nutzbarmachungsarbeiten im Jahr 1988 in die Entscheidungsfindung einbezogen wurde und keine Bedenken gegen die Nutzbarmachung des Bunkers erhoben hat.”

Brief an Turley

An das

Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für Zivilschutz -z.Hd. Herrn Turley

Frankfurt/M. den 04.09.01

Schreiben v. 05.05.01 VA 4-365-00

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