Keine Bühne für die AfD an unseren Schulen!
Sehr geehrte Schulleitungen und Lehrkräfte in Frankfurt,
im Vorfeld von Wahlen bekommen wir oft die Möglichkeit, bei Podiumsdiskussionen einen Einblick ins Wahlprogramm einiger Parteien zu erlangen. Dies ist hilfreich, um sich politisch zu informieren und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Wir bitten Sie: Laden Sie keine Vertreterinnen der AfD zu solchen Veranstaltungen ein. Nutzen Sie Ihr Hausrecht und schützen Sie Ihre Schule und uns Schülerinnen vor dieser menschenfeindlichen Partei.
Die AfD ist nach Einschätzung des Verfassungsschutzes gesichert rechtsextrem.1
Auch der hessische Landesverband der AfD wird seit 2021 vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet.2 Schulen sind verpflichtet, unsere Verfassung zu achten und zu schützen und uns Schüler*innen mit demokratischen Kompetenzen auszustatten.
Das Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte (2021) stellt aber klar:
Die völkisch-nationalistischen Positionen der AfD sind unvereinbar mit unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung.3
Unsere Schulen sind Orte der Vielfalt.
Wir alle kommen aus unterschiedlichen sozialen, kulturellen und religiösen Hintergründen. Viele von uns sind queer, migrantisch oder wachsen unter schwierigen Bedingungen auf. Gerade diese Gruppen werden von der AfD angegriffen und abgewertet. Eine Einladung dieser Partei an unsere Schulen bietet eine Bühne für ihre Hetze und setzt uns dieser schutzlos aus.
Die Schule hat die Aufgabe, einen Raum zu schaffen, in dem sich alle Kinder und Jugendlichen sicher, respektiert und akzeptiert fühlen – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sozialem Status.
Die AfD beruft sich häufig auf das sogenannte Neutralitätsgebot und den Beutelsbacher Konsens, um Einladungen zu erzwingen. Doch weder das Neutralitätsgebot noch der Beutelsbacher Konsens verpflichten Schulen, rechtsextremen und/oder verfassungsfeindlichen Parteien eine Plattform zu geben. Sogar im Gegenteil: sowohl das Neutralitätsgebot, als auch der Beutelsbacher Konsens verbieten es deutschen Schulen verfassungsfeindliche Werte zu vermitteln und diesen eine Bühne zu bieten. Der Beutelsbacher Konsens formuliert die Prinzipien des Überwältigungsverbotes,
der Kontroversität und der Schülerorientierung. Diese Prinzipien dienen dazu, demokratisches Denken zu fördern – nicht, verfassungsfeindliche Positionen als gleichberechtigt zu präsentieren.4
Auch aus pädagogischer Sicht ist eine Einladung der AfD nicht sinnvoll.
Vertreterinnen dieser Partei missachten demokratische Diskursregeln. Sie nutzen solche Veranstaltungen regelmäßig als Bühne für Provokationen, Desinformation und Populismus. Besonders für jüngere Schülerinnen ist dies gefährlich, da sie noch nicht differenzieren können, was der Wahrheit entspricht und was frei gelogen ist.
Politische Bildung gelingt nicht durch das Zulassen von Menschenfeindlichkeit, sondern durch die Stärkung demokratischer und menschenrechtsorientierter Werte.
Wir begrüßen die Möglichkeit, uns mit kontroversen politischen Standpunkten auseinandersetzen zu können, auch mit denen der AfD. Dies sollte jedoch im Unterricht passieren, wo die Auseinandersetzung durch eine Lehrkraft begleitet werden kann. Podiumsdiskussionen sind in dieser Hinsicht nicht kontrollierbar und der Schaden, der hier durch populistische Aussagen und Falschinformationen entsteht, lässt sich im Nachhinein schlecht bis gar nicht aufarbeiten und rückgängig machen. Die Geschichte des Nationalsozialismus zeigt, wie gefährlich es ist, wenn rassistische und autoritäre Haltungen nicht frühzeitig und klar zurückgewiesen werden.
Schulen tragen eine besondere Verantwortung, uns Schülerinnen zu demokratischem Denken und solidarischem Handeln zu befähigen. Deshalb: Keine AfD an Frankfurter Schulen!
Wir appellieren an Sie, Verantwortung zu übernehmen – für uns Schülerinnen und die Zukunft unserer Demokratie.
Frankfurt, Hessen und ganz Deutschland stehen für Vielfalt, Respekt und Menschlichkeit.
Helfen Sie mit, dass unsere Schulen Orte bleiben, an denen diese Werte lebendig sind.
Mit freundlichen Grüßen

Weitere Unterstützende

- Bundesamt für Verfassungsschutz, Pressemitteilung: „Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die ‚Alternative
für Deutschland‘ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein“, 2. Mai 2025. ↩︎ - Verwaltungsgerichtsbarkeit Hessen, 2025 ↩︎
- Deutsches Institut für Menschenrechte (2021): Völkisch-nationalistische Positionen der AfD: Menschenrechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. Online verfügbar unter: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de ↩︎
- QUA-LIS NRW, 2023 ↩︎